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gehalten: Das Recht auf Ruhe
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Das Recht auf Ruhe leitet sich das Arbeiten, beide aber mit ihren zeiten sind nicht selbstverständlich
nicht aus der Pflicht zur Ruhe ab. Übertreibungen bzw. Gefährdun- Ruhezeiten. Ja, sogar der Schlaf fällt
Die Pflicht zur Ruhe, als Schutz vor gen, der Müßiggang (im Sinne von vielen schwer, über 45 % der Bevöl-
Stress, Ausbrennen oder Getrieben- Faulheit oder Trägheit) auf der ei- kerung gaben 2010 an, Schlafprob-
sein, wie verständlich sie auch ist nen Seite und andererseits die Über- leme zu haben.
und wie groß die Nachfrage danach arbeitung oder sogar Arbeitssucht.
besteht, geht nicht tief genug, ver- Warum vorhin dann diese provoka- Daraus folgen zwei Heraus-
wurzelt den Menschen nicht in sei- tive Bemerkung, Ruhe als primäres forderungen:
ner wirklichen Berufung. Sein? 1. Ruhezeiten müssen eingeplant
Ich würde sogar wagen, von einem Der Mensch wurde am sechsten und eingeübt werden. Ohne Pla-
Naturrecht des Menschen auf Ruhe Tag geschaffen, so die biblische Er- nung und gute Gewohnheiten kei-
zu sprechen. zählung, und startete sein Leben am ne Ruhe.
Das Recht auf Ruhe leitet sich von siebten Tag gleich mit dem Ruhe- 2. Wir müssen aufmerksam wer-
der Tatsache ab, dass das primä- tag. Ein origineller Gedanke, oder? den, um die zufallenden Ruhemög-
re Sein des Menschen das Ruhen So ist auch der Sonntag, der Ruhe- lichkeiten, die jeder Tag für uns hat,
ist, nicht das Arbeiten, oder we- tag, der erste Tag der Woche. nicht zu übersehen. Wir dürfen sie
niger provokativ ausgedrückt, der Im Beitrag „Der Tag, der am Abend nicht sofort mit Unruhe zudecken,
Mensch soll ebenso ruhen, wie er beginnt“ begegnen wir Ähnlichem: mit einem Knopfdruck aufs Smart-
arbeiten soll. Aber doch: Zu ruhen Jeder Tag beginnt mit Ruhe, der phone, oder uns mit Flucht- und
ist die erste Aufgabe des Menschen Ruhe des Abends und der Nacht. Suchtmitteln betäuben, wofür es
genügend Angebote gibt.
Dabei geht es gar nicht um einen Ruhezeiten einzuhalten oder sogar
Gegensatz, sondern um zwei gesun- zu feiern, fällt einem nicht selbstver-
de Pole des Lebens, das Ruhen und ständlich zu. Auch (Arbeits-) Frei-
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